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Sonntag, 20.05.2012


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 Gast

     

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Die Satzung unseres Verein sieht folgende Mitglieder vor:

Gastmiglied
Wer sich aktiv am Vereinsleben beteiligen möchte, und zwar in allen Bereichen, wird für  zwei Jahre sog. Gastmitglied. Nach Ablauf dieser 2 Jahre entscheidet der Vorstand ob aus der Gastmitgliedschaft eine ordentliche Mitgliedschaft wird.
Die 2 Jahre dienen aber auch als Test für beide Seiten, ob man sich versteht und die Vorstellungen erfüllt wurden.
Eine Gastmitgliedschaft erfolgt auf Antrag.     

zur Zeit haben wir 5 Gastmitglieder

aktives ordentliches Mitglied
Ein aktives Mitglied kann werden, wer 2 Jahre Gastmitglied war. Der Vorstand entscheidet über den Statuswechsel.
Unterschied zwischen Gastmitglied und ordentlichem Mitglied ist vor allem das Stimmrecht in den Mitgliederversammlung.

zur Zeit haben wir 52 ordentliche Mitglieder

Ehrenmitglied
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.

zur Zeit haben wir 4 Ehrenmitglieder

 

 


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